DIE DREISECHZIG
Ein Schaden ist jeder Nachteil, den jemand durch ein bestimmtes Ereignis an seinem Vermögen oder an seinen sonstigen rechtlich geschützten Rechtsgütern erleidet. Ob und in welcher Höhe ein Schaden vorliegt, ist nach der sogenannten „Differenzhypothese“ zu ermitteln. Danach ist der Schaden die Differenz zwischen der tatsächlichen Lage, die infolge des schädigenden Ereignisses besteht, und der hypothetischen, die bestehen würde, wenn das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre. Mit der Differenzhypothese wird im Zivilrecht der Schaden ermittelt. Dabei gilt als Schaden der Unterschied zwischen dem tatsächlichen Vermögen und dem Vermögen, das der Geschädigte hypothetisch gehabt hätte, wenn das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre.